Wahrnehmung von Natur
Der Handlungsbedarf im Bereich Biodiversität ist in der Schweiz sehr gross. Aber wird er von der Gesellschaft auch wahrgenommen? Diese Frage ist aus zwei Gründen wichtig. Einerseits haben einzelne Personen durchaus die Möglichkeit, in ihrem persönlichen oder beruflichen Umfeld die Biodiversität zu fördern und mit ihrem Konsumverhalten nicht zu beeinträchtigen. Andererseits beeinflusst die öffentliche Meinung die politischen Diskussionen in den nationalen wie auch den kantonalen Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen und ist wichtig für die Verabschiedung von staatlichen Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt Kap. 2.3. In der Schweiz trifft dies in besonderem Masse zu, da die direktdemokratischen Institutionen den Bürgerinnen und Bürgern eine weitreichende Mitbestimmung bei politischen Entscheidungen ermöglichen.
Die Schweizer Bevölkerung sieht sich generell stark mit der Natur verbunden. Natur wird als solche wertgeschätzt und nicht lediglich als Lieferantin von Dingen zum Nutzen der Menschen betrachtet (z. B. Nahrungsmittel, Holz, Erholung, Sicherheit).1 Dementsprechend sind Sorgen über die Folgen des Biodiversitätsverlustes weit verbreitet. In den seit 2011 regelmässig durchgeführten Befragungen des Bundesamtes für Statistik äusserten jeweils über 80 % die Ansicht, dass der Verlust der Artenvielfalt sehr gefährlich oder eher gefährlich ist.2 Der Anteil hat seit 2010 leicht zugenommen und ist ähnlich hoch wie beim Klimawandel.
Wahrnehmung der Biodiversitätsentwicklung in den letzten 20 Jahren durch die Schweizer Bevölkerung
Stichprobengrösse: 2565. Daten: 4
Biodiversitätskrise: weit weg von zu Hause?
Interessanterweise wird die vom Verlust der Artenvielfalt ausgehende Gefahr eher als diffuse Bedrohung erlebt, von der man selbst nicht unmittelbar betroffen ist. So zeigen Studien, dass eine Mehrheit der Menschen in der Schweiz den Zustand der Biodiversität im eigenen Land als gut oder sogar sehr gut einschätzt.3 Dass die Artenvielfalt in der Schweiz in Tat und Wahrheit abnimmt, ist der breiten Bevölkerung nicht bewusst.
Auf globaler und europäischer Ebene schätzen die Schweizerinnen und Schweizer die Biodiversitätsverluste dagegen weit dramatischer ein als in der Schweiz (siehe Grafik rechts).4 Vor allem auf lokaler Ebene wird die Entwicklung weitaus optimistischer eingeschätzt. Die meisten Befragten denken, dass die Biodiversitätskrise die Schweiz im Allgemeinen und ihre Wohngemeinde im Speziellen weniger betrifft als andere Weltgegenden.
Beurteilung der Biodiversitätsentwicklung in der Wohngemeinde
Skala von «stark abgenommen» über «weder ab- noch zugenommen» bis «stark zugenommen», nach einem Index für das potenzielle Vorkommen gefährdeter Arten (Skala von 0 «tiefe Vorkommenswahrscheinlichkeit bzw. schlechter Zustand» bis 1 «hohe Vorkommenswahrscheinlichkeit bzw. guter Zustand») und Links-Rechts-Selbsteinschätzung (Skala von «links» bis «rechts», Häufigkeitsverteilung inkl. Trendlinie (blau). Stichprobengrösse 2565. Daten: 4
Starke politische Polarisierung
Entsprechend dieser Haltung wird der Erhalt und die Förderung der Biodiversität in der Schweiz nicht als vordringlich betrachtet, und auf der politischen Agenda aktuell nicht als prioritär behandelt – und dies obwohl der Biodiversitätsverlust gleichzeitig als Gefahr angesehen wird.5 Somit scheint es unabdingbar, den Zustand der Biodiversität öffentlich stärker zum Thema zu machen und das Bewusstsein über ihren Rückgang in der Schweiz zu schärfen.
Ob dies allein reicht, ist allerdings fraglich. So zeigen die Analysen aus zwei kürzlich durchgeführten Befragungen eine starke politische Polarisierung der Wahrnehmungen zur Situation der Biodiversität in der Schweiz (siehe Grafik oben).4, 6 Wie eine Person den Zustand der Biodiversität in ihrer Wohngemeinde beurteilt, hängt weniger zusammen mit dem tatsächlichen Zustand der Biodiversität (gemessen anhand eines Indexes basierend auf dem potenziellen Vorkommen gefährdeter Arten7 ), als vielmehr mit der Positionierung dieser Person auf der politischen Links-Rechts-Achse. Eine Intensivierung der Informationen über den Zustand der Biodiversität in der Schweiz läuft deshalb Gefahr, nur bei einem Teil der Menschen anzukommen, beziehungsweise durch die jeweilige ideologische Brille gefiltert zu werden.
Für einen besseren Schutz und die Förderung der Biodiversität ist dies nicht zielführend. Zentral ist es, sowohl die politische Debatte über die Biodiversität zu entpolarisieren als auch Massnahmen zu entwickeln, die Menschen aus dem gesamten politischen Spektrum ansprechen. Nur so ist es möglich, die politischen Mehrheiten zu schaffen, welche für eine breit akzeptierte Biodiversitätspolitik notwendig sind.
Gastbeitrag von Daniel Kübler und Alix D’Agostino
Um zu verstehen, wie Biodiversität und ihre Werte in der Gesellschaft wahrgenommen werden, lohnt es sich, die Geschichten zu analysieren, die wir uns darüber erzählen. Noch steckt die Analyse von Biodiversitätsnarrativen in unterschiedlichen historischen und kulturellen Kontexten durch die geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung in den Anfängen.8, 9 Dabei wäre dieses Wissen entscheidend, um die Biodiversitätskommunikation und -förderung gezielt zu verbessern Kap 2.1.
Seit der Einführung des Begriffs «Biodiversität» im Jahr 198610 haben Biodiversitätserzählungen im kulturellen Diskurs deutlich zugenommen, insbesondere seit 2010. Die Textlandschaften zum Thema scheinen umso vielfältiger zu werden, je mehr die Biodiversität abnimmt. Diese Erzählungen – etwa über ausgestorbene Arten – archivieren, was in der Natur verloren geht und bezeugen so indirekt, wie wenig es bisher gelungen ist, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Der kulturelle Diskurs reagiert also seismografisch auf die anhaltende Zerstörung der Lebensgrundlagen. Dabei formulieren Biodiversitätsnarrative einerseits Kritik, andererseits aber auch Zukunftsvisionen.
Insektensterben als Symbol des Verlusts
Welche Narrative die gesellschaftliche Wahrnehmung von Biodiversität prägen, ist abhängig von wissenschaftlichen Entwicklungen, vom Zeitgeist und von Zufällen. Das Beispiel des 2012 erschienenen Films «More than Honey» von Markus Imhoof11 zeigt, wie durchaus auch einzelne Kulturprodukte den Diskurs prägen und darüber mitbestimmen, welche Narrative über Biodiversität sich durchsetzen. Imhoofs Film, der das massenhafte Sterben von Honigbienenvölkern thematisierte, traf einen gesellschaftlichen Nerv: Zum ersten Mal wurde die globale Biodiversitätskrise mithilfe eindrücklicher (Makro-)Aufnahmen einer Art gezeigt, die eng mit der menschlichen Kultur verbunden und – aufgrund der Bestäubungsleistung – wichtig für die Herstellung von Nahrungsmitteln ist.
Die grosse Wirkung des Films war jedoch zwiespältig: Nicht die Gefährdung der Wildbienen, sondern die Probleme der als Nutztier gehaltenen Honigbiene wurden im kollektiven Bewusstsein verankert. Dadurch wurde ein verzerrtes Bild der Biodiversitätskrise vermittelt und es entstanden gerade in urbanen Gebieten viele Initiativen, in denen eine vermeintliche «Bienen»-Förderung eher zur Nahrungskonkurrenz der Wildbienen wurde.
Gleichzeitig markierte Imhoofs Film einen Meilenstein in der wachsenden Aufmerksamkeit für das Insektensterben insgesamt, die in einem aussergewöhnlichen medialen Hype12 um die sogenannte Krefelder-Studie im Jahr 2017 gipfelte.13 Am Beispiel des Insektensterbens wird sichtbar, wie eine Kombination aus anekdotischer persönlicher Erfahrung (vgl. die Windschutzscheiben-Anekdote14) und Betroffenheit, wissenschaftlichen Erkenntnissen und oft wiederholten Narrativen die kulturelle Wahrnehmung der Biodiversitätskrise prägt.15 Die symbolische Gleichsetzung von Biodiversitätskrise und Insektensterben hat dazu geführt, dass andere, ebenso relevante Aspekte der Zerstörung von Biodiversität zu wenig wahrgenommen wurden und sich keine entsprechenden Narrative herausgebildet haben.
Dabei zeigt sich, dass Narrative wichtig sind, um das zu übersetzen, was wissenschaftlich bekannt, aber für die breite Bevölkerung kaum wahrnehmbar ist. Seit Rachel Carsons «Silent Spring» (1962)16 das Sterben von Insekten und Vögeln in die Metapher eines immer stiller werdenden Frühlings kleidete, ist das Motiv des Verstummens aus Biodiversitätserzählungen kaum mehr wegzudenken.15 Diese Metapher macht das Defizit in der Wahrnehmung des Artensterbens sichtbar und verbindet ästhetische sowie instrumentelle Werte zu einem eindringlichen und emotionalen Bild des Verlusts.
Diese Erzählungen folgen dem auch im Klima-Diskurs weit verbreiteten «Katastrophennarrativ»,17 wobei im Gegensatz zu vielen Klima-Dystopien wie etwa «The Day after Tomorrow»18 die sozio-ökologischen Folgen des gesamten globalen Artensterbens bislang weitgehend unerzählt bleiben. Ausnahmen bilden Marten Persiels Film «Everything Will Change»19 (2021) und Jasmin Schreibers Roman «Endling» (2023).20
Der Film «More than Honey» thematisierte die massenhaften Verluste von Honigbienen-Völkern in gewissen Regionen und traf einen gesellschaftlichen Nerv.
Natur neu erzählt
Der kulturelle Erfolg von Biodiversität zeigt sich im deutschsprachigen Raum besonders anhand der Reihe «Naturkunden» des Verlags Matthes und Seitz, die eine reiche Biodiversität in Buchform enthält. In Porträts von Schnecken,21 Kröten,22 Fliegen,23 Käfern,24 Spinnen,25 Algen26 oder Farnen27 wird die Kulturgeschichte von Arten aufgearbeitet, die vor dem Biodiversitätsparadigma kaum in Naturbetrachtungen Eingang gefunden haben.
Wie sehr die mit solchen Arten verbundenen Mythen und Werte ein Spiegel gesellschaftlicher Vorstellungen und Affekte sind, zeigt sich besonders deutlich anhand von Peter Wohllebens Bestseller «Das geheime Leben der Bäume» (2015).28 Es handelt sich um das prominenteste Beispiel einer ganzen Reihe von Versuchen, eine andere Wahrnehmung der Natur zu ermöglichen: Wohlleben beschreibt den Wald nicht länger als passive Materie und materielle Ressource, sondern als eine soziale und solidarische Gemeinschaft unterschiedlichster Arten und ersetzt damit eine instrumentelle Sichtweise durch die Projektion eines bestimmten gesellschaftlichen Ideals. Solche Erzählungen können als Narrative der «Interdependenz» und der «grossen Transformation» bezeichnet werden,17 weil sie die Faszination für die Biodiversität und ihre ökologischen Zusammenhänge thematisieren. Besonders die Symbiose erlebt gegenwärtig eine Konjunktur in literarischen Texten.29, 30 Dadurch werden andere Mensch-Natur-Beziehungen imaginiert und versucht, der Biodiversitätszerstörung durch eine Veränderung gesellschaftlicher Werte entgegenzuwirken.
Visionen für die Zukunft
Die 2023 verstorbene Schweizer Schriftstellerin Ruth Schweikert hat im Jahr 2020 mit Blick auf die Frage, welche Narrative es angesichts der ökologischen Herausforderungen aktuell braucht, geantwortet: «Gefragt sind neue Erzählungen, neue Figuren […] aber nicht die eine grosse, sondern ‹pragmatische Utopien›, gefragt sind schöpferischer Mut und neue Bilder für die Tatsache, dass wir Menschen sterbliche, erfinderische Mitbewohner einer fragilen Zone sind, ein potenziell sowohl übermächtiger wie überflüssiger Player jener begrenzten Biosphäre, in der Leben auf diesem Planeten überhaupt nur möglich ist».31 Gerade im Bereich der Literatur gibt es jüngst zunehmend Beispiele, die zu einer solchen neuen kulturellen Identität beitragen und zeigen, was Biodiversitätserzählungen leisten können: Gianna Molinaris Roman «Hinter der Hecke die Welt»32 beschreibt den Biodiversitätsrückgang im Zusammenhang sozialer Verlusterfahrungen und macht die sozio-ökologischen Zusammenhänge sichtbar, die sonst im Biodiversitätsdiskurs noch zu wenig berücksichtigt werden. Indem der Roman zudem die Geschichten unterschiedlichster Arten erzählt – vom Basstölpel über die Engelwurz bis zum Grönlandhai und seiner engen Beziehung mit Ruderfusskrebsen –, trägt er zur Bildung von Artenkenntnissen bei, einem auch in der Schweiz zunehmend anerkanntem Desiderat. Andere Erzählungen arbeiten an veränderten Mensch-Natur-Beziehungen, so wie etwa das populäre Narrativ der Verwilderung, das Mensch und Natur aus einer problematischen Ordnungsvorstellung und einer übermässigen Kontrolle zu lösen versucht.33, 34, 35, 36, 37
Nach wie vor selten sind kulturelle Erzählungen, die in spezifischen Kontexten konkrete sozio-ökologische Herausforderungen im Naturschutz thematisieren. Ein Beispiel aus dem englischsprachigen Raum ist der Roman «Once there Were Wolves» (2021) von Charlotte McConaghy,38 der aufzeigt, wie der zwischen Naturschutz und lokaler Bevölkerung schwelende Konflikt rund um den Wolf gelöst werden kann, indem sowohl dämonisierende wie auch idealisierende Narrative aufgebrochen werden und gesellschaftlichen Polarisierungen entgegengewirkt wird.39

Die Literatur erzählt Biodiversität auf vielfältige Weise – zwischen Katastrophenszenarien, leisen Alltagsbeobachtungen und Visionen für eine andere Zukunft.
Ausblick
Durch Reflexion und Gestaltung gesellschaftlicher Werte partizipieren Biodiversitätserzählungen am gesellschaftlichen Wandel. Sie mögen wenig Einfluss auf politische Machtstrukturen haben, aber ihre Etablierung und Verbreitung ist zentral, weil sie Denkräume öffnen und imaginären Stossrichtungen für langfristige gesellschaftliche Entwicklungen den Weg bereiten.
Narrative können aber auch negative Wirkungen haben. So zeigt sich, dass Formen von Desinformation und Leugnung und die damit verbundene Bewirtschaftung gewisser Narrative in der jüngsten Vergangenheit zunehmend auch den Schutz der Biodiversität betreffen – und zwar sowohl international40 als auch national, wie das Onlinemagazin «Die Republik» im Zusammenhang mit der Biodiversitätsinitiative im September 2024 gezeigt hat.41 Vor diesem Hintergrund sind für die Zukunft im Umgang mit Biodiversitätsnarrativen zwei Aufgaben auszumachen: Erstens gilt es, die Vielfalt an Biodiversitätsnarrativen zu bewahren und zu fördern, und dabei die verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche – etwa Kultur, Naturwissenschaft und Politik – stärker aufeinander zu beziehen. Zweitens muss die Kommunikation zu Biodiversitätsanliegen vermehrt berücksichtigen, dass sie auch bei der Vermittlung von Fakten in einem hochpolitischen Spannungsfeld von sich konkurrierender Narrative steht. Dabei sollte sie auch Strategien entwickeln, um sich entsprechend aktiv und bewusst darin zu bewegen.
Gastbeitrag von Claudia Keller
Die Politik allein kann den Biodiversitätsverlust nicht stoppen. Aber sie ist ein entscheidendes Element für einen nachhaltigen Wandel im Umgang mit natürlichen Ressourcen und damit für die langfristige Erhaltung der Biodiversität und ihren Leistungen für die Menschen.
Die Geschichte des Schweizer Gewässerschutzes veranschaulicht, wie Veränderungen durch das Zusammenspiel vielfältiger Anstrengungen möglich wurden. Getragen vom Engagement visionärer Einzelpersonen und Organisationen, einem wachsenden gesellschaftlichen Bewusstsein, wissenschaftlichen Erkenntnissen und technologischen Fortschritten hat die Politik über die Jahrzehnte hinweg Gesetze und Verordnungen erlassen, welche die Wasserqualität der Gewässer deutlich verbesserten. Box
1957 trat das erste Gewässerschutzgesetz (GSchG; BBl 1955 Bd 1, S. 552) in Kraft.42 Es verpflichtete die Kantone, die Schweizer Gewässer mit den notwendigen Massnahmen vor Verunreinigungen zu schützen. Obwohl dieses Gesetz zunächst wenig veränderte, war es der Anfang weitreichender Bestimmungen zum Schutz der Gewässer. Mit der Totalrevision des GSchG von 1972 (BBl 1971 II 912) wurde der Vollzug klar geregelt, und die Kantone erhielten substanzielle Bundesbeiträge für den Ausbau von Kläranlagen. Diese Massnahmen führten zu einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität.
Ein weiterer bedeutender Schritt war die Revision des GSchG von 1991. Sie war das Ergebnis einer intensiven politischen Auseinandersetzung rund um die Initiative «Zur Rettung unserer Gewässer» aus Kreisen des Umweltschutzes und der Fischerei. Das neue GSchG fokussierte auf die ökologischen Aspekte des Gewässerschutzes. Zum Beispiel wurden Restwassermengen und Regelungen für den Landwirtschaftssektor eingeführt. Die 2010 zurückgezogene Initiative «Lebendiges Wasser» (Renaturierungs-Initiative) des Schweizerischen Fischerei-Verbands zusammen mit Umweltverbänden führte zur Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags, der ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzung der Gewässer anstrebte Kap. 7.
Die Gesetzesänderungen konzentrierten sich auf die ökologische Sanierung der Wasserkraft, um die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung zu verringern. Ausserdem wurden die Kantone verpflichtet, Revitalisierungen von Fliessgewässern strategisch zu planen und mit finanzieller Unterstützung durch den Bund umzusetzen. Ein weiteres Hauptziel bestand darin, den Gewässern den Raum zur Verfügung zu stellen, der nötig ist, um die natürlichen Funktionen, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung zu gewährleisten.
Der Erfolg dieser Revisionen liegt in der Kombination aus gesetzlichen Vorgaben, passenden Finanzierungsmechanismen, der aktiven Beteiligung der verschiedenen Akteure und der Erarbeitung von breiten Kompromissen. Diese integrative Herangehensweise hat nicht nur die Gewässerqualität verbessert, sondern auch das Bewusstsein für die Bedeutung des Gewässerschutzes in der Gesellschaft gestärkt.
Politische Massnahmen zeigten dabei nicht immer sofort die gewünschte Wirkung. Anpassungen waren dafür wiederholt erforderlich, auch um Ressourcen und Zuständigkeiten klar zu definieren. Zudem wurden neue Herausforderungen, wie etwa die Reduktion von Mikroverunreinigungen, schrittweise in die bestehende Gesetzgebung integriert. Dieses Erfolgsmodell kann wegweisend für den langfristigen Erhalt der gesamten Biodiversität sein.
Eine sektorübergreifende Aufgabe
In der Schweizer Bundesverfassung betreffen mehrere bereichsspezifische Artikel den Schutz der Natur (z. B. Art. 74 Umweltschutz, Art. 76 Wasser, Art. 77 Wald, Art. 78 Natur- und Heimatschutz, Art. 79 Fischerei und Jagd). Es gibt jedoch bis heute kein spezifisches Gesetz, das ausschliesslich der Biodiversität gewidmet ist. Vielmehr regeln eine Reihe von Bundesgesetzen den Erhalt und die Förderung der Biodiversität.
Die wohl wichtigste gesetzliche Grundlage in der Schweizer Biodiversitätspolitik bildet seit bald 60 Jahren das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG; SR 451) sowie die dazugehörige Verordnung (NHV; SR 451.1).43 Das NHG hat die Förderung von Lebensräumen, den Artenschutz sowie den Landschafts- und Heimatschutz national verankert – allerdings nur in Bezug auf den Naturschutz im engeren Sinn.
Bis auf wenige Teilrevisionen entspricht das NHG bis heute weitgehend der Originalfassung von 1966. Dies kann einerseits so interpretiert werden, dass sich das NHG über die Jahre hinweg bewährt hat. Andererseits haben neuere Erkenntnisse gezeigt, dass der isolierte Schutz einzelner Arten oder Gebiete nicht ausreicht.44 Stattdessen sollte der Fokus verstärkt auf eine regionale Betrachtung ökologisch wertvoller Gebiete, ihre Vernetzung sowie die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Ebenen der Biodiversität – von genetischer Vielfalt über Arten bis hin zu Lebensräumen – gelegt werden.
Ansätze dafür gibt es bereits, z. B. Revitalisierungen und aufgewertete Gewässerräume aus dem Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20); Moorlandschaften aus dem NHG; Wildtierkorridore aus dem Jagdgesetz (JSG; SR 922.0). Im Zusammenspiel entspricht dies dem Konzept der ökologischen Infrastruktur, die das Kernstück der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) und dem dazugehörigen Aktionsplan bildet.45, 46 Beide Dokumente stehen für die konzeptionelle Neuausrichtung der Schweizer Biodiversitätspolitik.
Die SBS konkretisiert das oberste Biodiversitätsziel des Bundes: «Die Biodiversität ist reichhaltig und gegenüber Veränderungen reaktionsfähig. Die Biodiversität und ihre Ökosystemleistungen sind langfristig erhalten». Zur Erreichung dieses Ziels hatte der Bund im ersten Aktionsplan 27 Massnahmen formuliert und diese für die zweite Phase aktualisiert. Die Massnahmen heben die Notwendigkeit hervor, die Biodiversitätsförderung als sektorübergreifende Aufgabe wahrzunehmen sowie Synergien der zahlreich involvierten Bereiche zu nutzen.
Mit dem Landschaftskonzept Schweiz (LKS) wird die gemeinsame Verantwortung aller Sektoren und Staatsebenen für die Berücksichtigung der Biodiversität sowie die Vernetzung der Lebensräume bei der räumlichen Entwicklung der Landschaft weiter akzentuiert.47 Das LKS dient als gemeinsames Zielbild und definiert behördenverbindliche Leitlinien für eine kohärente Landschaftspolitik.
Vielfältige Akteurinnen und Akteure
Die Vielfalt an betroffenen Politiksektoren in Biodiversitätsfragen spiegelt sich in der grossen Zahl an involvierten Akteurinnen und Akteuren wider, die an der Gestaltung und Umsetzung der Biodiversitätspolitik in der Schweiz beteiligt sind. Aufgrund des politischen Systems der Schweiz, das auf Föderalismus, Subsidiarität und Konkordanz beruht Kap. 2.4, erfordert eine erfolgreiche Integration von Biodiversitätsanliegen in die Politik eine breite Unterstützung und Akzeptanz.48 Dabei treffen in der Gestaltung der Biodiversitätspolitik verschiedenste Interessen aufeinander.
In Vernehmlassungsverfahren, an runden Tischen oder im Parlament – etwa durch Lobbyarbeit – versuchen Industrie- und Wirtschaftsverbände, Parteien, Kantone, Berggebiete, Gemeinden, Forschungsinstitutionen und Umweltorganisationen, ihre Anliegen zu platzieren und Einfluss zu nehmen. Eine zentrale Rolle in der Biodiversitätspolitik kommt auch der Zivilgesellschaft und privaten Akteuren zu: Lokal initiierte Projekte können nicht nur einen konkreten Beitrag zur Förderung der Biodiversität leisten, sondern zugleich als Vorbild für die Politik und eine Umsetzung auf regionaler oder nationaler Ebene dienen.
Grosser Handlungsbedarf
Die SBS hat ihren Ursprung in der UN-Biodiversitätskonvention, welche die Schweiz 1992 in Rio unterzeichnet und 1994 ratifiziert hat Kap. 2.5. National- und Ständerat haben die Erarbeitung der SBS dank Vorarbeiten der Wissenschaftsgemeinschaft49 und eines parlamentarischen Vorstosses50 in das Legislaturprogramm 2007–2011 aufgenommen. Die SBS wurde schliesslich 2012 – genau 20 Jahre nach Rio – verabschiedet. Im Jahr 2017 folgte der dazugehörige Aktionsplan, der phasenweise in einem partizipativen Prozess erarbeitet wurde. Allerdings wurden die Anliegen der beteiligten Akteure nur beschränkt aufgenommen, was entsprechende Kritik am Aktionsplan auslöste.51
Die Wirkungsanalyse zur ersten Umsetzungsphase des Aktionsplans (2017–2023) zeigt, dass einige der Massnahmen umgesetzt oder angestossen werden konnten.52 Erfolgreich waren insbesondere die Sofortmassnahmen für die Waldbiodiversität und Biotope von nationaler Bedeutung. Trotz der Anstrengungen wurden die Ziele der SBS bisher aber nicht erreicht.52 Die Gründe dafür sind vielfältig: mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen für den Vollzug aufgrund des Spardrucks im öffentlichen Sektor, zu wenig vernetzte Lebensräume, eine Vielzahl an bestehenden Subventionen, welche die Biodiversität direkt oder indirekt schädigen, und weitere. Vor allem der Abbau und die Umgestaltung biodiversitätsschädigender Subventionen ist eine Herausforderung, da einige davon seit Jahrzehnten Bestandteil von Sektoralpolitiken sind.53
Trotz klarer Leitlinien der SBS und des Landschaftskonzeptes, Biodiversität als sektorübergreifende Verantwortung zu verstehen (Ziel 1 der SBS: «Die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Eingriffe in diese erfolgen bis 2020 nachhaltig, sodass die Erhaltung der Ökosysteme und ihrer Leistungen sowie der Arten und der genetischen Vielfalt sichergestellt ist.»), beschäftigen sich bislang vor allem die Umwelt- und Landschaftspolitik intensiv sowie die Wald- und Agrarpolitik mit Biodiversitätsfragen.54 In den übrigen Politikbereichen berücksichtigt man Biodiversitätsanliegen kaum – obwohl sich politische Entscheidungen in sämtlichen Sektoren direkt auf die Biodiversität auswirken.
Biodiversität sollte künftig in den Gesetzen, Instrumenten und Handlungen weiterer Politikfelder verstärkt mitgedacht, integriert und besser aufeinander abgestimmt werden. Die Erreichung der nationalen Biodiversitätsziele wird in Zukunft wesentlich davon abhängen, ob es gelingt, Biodiversität als Querschnittsthema systematisch und kohärent in allen relevanten Politikfeldern zu berücksichtigen.
Gastbeitrag von Jeanine Janz und Manuel Fischer

Kindertag im Bundeshaus 2025.
Die Schweizer Biodiversitätspolitik betrifft nicht nur verschiedene Sektoren, sie findet auch auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen statt. Bundesverfassung und Bundesgesetze regeln die Rechtsetzungskompetenzen und Vollzugszuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen. Für den Vollzug im Natur- und Heimatschutzbereich sind primär die Kantone zuständig.55, 56 Wie die Kantone diese Verantwortung wahrnehmen und ihre Aufgaben konkret vollziehen, ist deshalb entscheidend für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität in der Schweiz.
Eine Verbundaufgabe
Die Bundesverfassung verlangt, dass sich Bund und Kantone in der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig unterstützen und zusammenarbeiten (Art. 44 BV; SR 101). Hinsichtlich der Finanzierung können Bund und Kantone miteinander vereinbaren, dass die Kantone bei der Umsetzung des Bundesrechts bestimmte Ziele erreichen und zu diesem Zweck Programme ausführen, die der Bund finanziell unterstützt (Art. 46 Abs. 2 BV; SR 101). Der Naturschutz gilt denn auch als sogenannte Verbundaufgabe: Zwar liegt der Vollzug des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451) bei den Kantonen (Art. 78 Abs. 1 BV), aber der Bund hat eine umfassende Gesetzgebungskompetenz beim Arten- und Lebensraumschutz (Art. 78 Abs. 4 BV). Seit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) im Jahr 2014 müssen beispielsweise Umwelt-, Natur- und Landschaftsaspekte in der kantonalen Raumplanung (Richtpläne) berücksichtigt werden. Bund und Kantone teilen sich somit die Verantwortung und Finanzierung der Biodiversitätsförderung. In den Programmvereinbarungen legen sie die Ziele und Bundesbeiträge konkret fest (Art. 20a Subventionsgesetz; SR 616.1).57 Diese Vereinbarungen definieren mehrjährige Leistungsziele in verschiedenen Bereichen (z. B. Landschaft, Naturschutz, Wildtiere, Wald Gewässerrevitalisierungen), die operativ von den Kantonen umgesetzt werden. Der Bund überprüft jährlich die Fortschritte und evaluiert am Ende der Programmperiode die Zielerreichung.
Vielfältige Aktivitäten
Der Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz hat 2017 mehr Gelder für die Programmvereinbarungen im Bereich Naturschutz ausgelöst, insbesondere für den Unterhalt und die Sanierung von Biotopen von nationaler Bedeutung sowie für die Waldbiodiversität Kap. 3.5.4. Für die Programmperiode 2020–2024 wurde vereinbart, dass die Kantone bis 2024 Gesamtkonzeptionen zur Arten- und Lebensraumförderung sowie Vernetzungsplanungen entwickeln, um die Umsetzung der ökologischen Infrastruktur gezielt anzugehen. Mehrere Kantone entwickelten in der Folge eine Biodiversitätsstrategie sowie Massnahmenpläne (auch Natur- und Landschaftsschutzstrategien respektive Mehrjahresprogramme), z. B. Fribourg, St. Gallen, Basel-Stadt oder Graubünden. Andere wie Zürich oder Aargau verfügten bereits vorher über ähnliche Instrumente oder schafften entsprechende gesetzliche Grundlagen wie z. B. der Kanton Genf 2012 mit dem «Loi sur la biodiversité» als Basis für die nun vorliegende kantonale Biodiversitätsstrategie.
Auch der Aufbau einer ökologischen Infrastruktur – einem Kernelement der Strategie Biodiversität Schweiz – und Massnahmen zum Unterhalt und der Sanierung von Biotopen von nationaler Bedeutung, Revitalisierungen sowie Massnahmen im Bereich Waldbiodiversität werden über die Programmvereinbarungen unterstützt. Die genaue finanzielle Beteiligung des Bundes an der partnerschaftlichen Umsetzung in diesem Rahmen wird alle vier Jahre festgelegt.
Seit 2010 wurden in den Kantonen bereits vor der Strategie Biodiversität Schweiz oder unabhängig davon viele Aktivitäten zu Gunsten der Biodiversität lanciert, darunter innovative Initiativen. So geht der Kanton Genf seit 2012 mit dem Werkzeug der «Contrats corridors biologiques» (Contrats Verts et Bleus) die grenzüberschreitende Biodiversitätsförderung an.58 Absprachen und die Koordination zwischen Kantonen haben dank der Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (KBNL) Box laufend zugenommen; ebenso dank regionalen Plattformen und durch die Zusammenarbeit in den teilweise vom Bund finanzierten Innovationsprojekten. Mit letzteren werden unter anderem Ansätze zur Artenförderung z. B. im Nassreisanbau oder zur Erhaltung, Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen getestet, z. B. mittels Wanderziegenherden oder durch die Entwickelung von Vorgehensweisen wie im Projekt «Umgang mit drainierten Böden».
Die KBNL ist eine Fachkonferenz der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und Plattform für den fachlichen Austausch und die Koordination von Themen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz unter den Kantonen. Sie bringt unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus kantonalen Fachstellen, aber auch Bundesämtern, Wissenschaft, Verbänden und weiteren relevanten Akteuren zusammen, um Herausforderungen, Strategien und Lösungsansätze im Bereich Biodiversität, Naturschutz und Landschaftsentwicklung zu diskutieren.61
Wie arbeitet die KBNL?
Die KBNL organisiert regelmässig Sitzungen und Fachgruppen, in denen aktuelle Themen und Entwicklungen analysiert, Massnahmen erarbeitet und koordinierte Vorgehensweisen diskutiert werden. Die Zusammenarbeit erfolgt interdisziplinär und über kantonale Grenzen hinweg, um eine kohärente Umsetzung von Natur- und Landschaftsschutzstrategien in der Schweiz zu gewährleisten.
Wichtige Arbeitsfelder sind unter anderem: Umsetzung nationaler Biodiversitätsziele, Austausch bewährter Methoden und Strategien zwischen Kantonen und Fachstellen, Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung kantonaler Naturschutzstrategien, Koordination zwischen Behörden, Wissenschaft und Praxis, Erarbeitung gemeinsamer Positionen zu politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Effektive Zusammenarbeit dank der KBNL
Die KBNL trägt massgeblich zur Stärkung und besseren Abstimmung der Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen in der Schweiz bei. Durch die Vernetzung der Akteure können Synergien genutzt, Wissen effizient geteilt und innovative Lösungen für drängende Umweltfragen entwickelt werden. Insbesondere ermöglicht die KBNL eine effektivere Umsetzung von Schutz- und Fördermassnahmen durch koordinierte Ansätze, verbesserte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und Ebenen, bessere Integration von Biodiversitätsaspekten in kantonale Planungs- und Entwicklungsprozesse, frühzeitige Erkennung und Adressierung von Herausforderungen im Natur- und Landschaftsschutz. Die KBNL ist damit eine unverzichtbare Institution für eine wirkungsvolle und koordinierte Umsetzung der Biodiversitätsstrategie auf kantonaler und nationaler Ebene.
Nicht nur zwischen den Kantonen, sondern auch zwischen verschiedenen Amtsstellen innerhalb der Kantone wurde in den letzten Jahren die Zusammenarbeit gestärkt. Gleichzeitig bestehen diesbezüglich nach wie vor Optimierungsmöglichkeiten, um ein abgestimmtes und effektives Vorgehen in verschiedenen Zielbereichen zu gewährleisten.
Bei der Biodiversitätsförderung in der Landwirtschaft – wohin der grösste Teil der Bundesausgaben zu Gunsten der Biodiversität fliesst – ist die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen anders organisiert. Der Bund richtet die entsprechenden Direktzahlungen für Biodiversitätsförderflächen nach schweizweit einheitlichen Anforderungen über die Kantone an die Landwirtschaftsbetriebe aus. Jenach Bereich leisten die Kantone die rechtlich festgelegte Co-Finanzierung (z. B. Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge), wobei diese im Vergleich zu den Bundesbeiträgen einen geringen Anteil ausmacht, oder bieten zusätzliche Förderprogramme an.59 Neben den eigentlichen Biodiversitätsbeiträgen bietet der Bund im Landwirtschaftsbereich weitere Förderprogramme an, die auch für die Biodiversität relevant sein können, z. B. die Ressourcenprojekte. In diesem Rahmen testet der Kanton Zürich zusammen mit Partnern wie die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen zielorientiert und mit mehr Entscheidungsfreiheit der Betriebe gefördert werden kann.60
Herausforderungen
Bei der Biodiversitätsförderung in den Kantonen bestehen aber auch nach wie vor zahlreiche Defizite und Hürden: Es fehlt an flächendeckenden, ausreichend verbindlichen Planungsrundlagen. Methoden, etwa zur konsistenten räumlichen Priorisierung biodiversitätsrelevanter Flächen, müssen weiterentwickelt werden. Innovationsprojekte wie die ökologische Infrastruktur im Mittelland» oder «Une démarche pour identifier et implémenter la trame noire» leisten hier wichtige Beiträge zur methodischen Weiterentwicklung. Mit der Verabschiedung der Fortsetzung des Aktionsplans Biodiversität (Phase 2, 2025 bis 2030) will der Bundesrat versuchen, bestehende Defizite anzugehen, um die Wirksamkeit der Massnahmen im Rahmen der Programmvereinbarungen und Sektoralpolitiken zu erhöhen.
Der Erfolg der zweiten Phase des Aktionsplans wird u. a. davon abhängen, ob die verschiedenen Bundesämter mit biodiversitätsrelevanten Politikbereichen – wie vorgesehen – ihre Massnahmen nutzbringend zur Förderung der Biodiversität ausrichten und die Kantone genügend davon profitieren können.
Bei den personellen und finanziellen Ressourcen zeigen sich klare Grenzen. Zwar verfügen einzelne Kantone über ausreichend Mittel für Planung und Projektentwicklung, doch stehen geeignete Flächen für die Umsetzung oft nicht zur Verfügung. In vielen Kantonen mangelt es ausserdem an Finanzmitteln, unter anderem auch vom Bund, und es fehlt an Umsetzungskapazitäten im Vollzug, auch wenn gute Ideen vorhanden sind, wie etwa für die Bildung und Sensibilisierung zur Biodiversität.
Diese Herausforderungen sind nicht neu und unter anderem eine Folge von mangelndem Problembewusstsein, politischer Prioritätensetzung, fehlender Verbindlichkeit der Ziele und einer unzureichenden Integration in die verschiedenen Politikbereiche. Trotz zahlreicher Programme bleibt die Umsetzung damit oft punktuell. Für eine wirksame Förderung der Biodiversität braucht es deshalb neben fachlichen Grundlagen und Ressourcen vor allem politische Kohärenz und einen klaren Umsetzungswillen auf allen Ebenen.
Die Wasseramsel ist ein guter Indikator für naturnahe Gewässer. Sie wurde 2017 zum «Vogel des Jahres» gekürt, um die Öffentlichkeit für die Bedeutung naturnaher Gewässer zu sensibilisieren.
Die Biodiversitätskonvention
Die Biodiversitätskonvention, welche 1992 an der UNO- Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro beschlossen wurde, ist das umfassendste internationale Abkommen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Die Schweiz hat die Konvention 1994 ratifiziert. Das Ziel der Biodiversitätskonvention, den Biodiversitätsverlust bedeutend zu reduzieren, wurde bisher nicht erreicht, weder mit dem Ziel für 2010, noch mit den Aichi Zielen bis 2020.
Mit dem Internationalen Jahr der Biodiversität 2010 startete die Dekade der Biodiversität der Vereinten Nationen, in der die 20 sogenannten Aichi-Ziele erreicht werden sollten. Das Thema Biodiversität erhielt dadurch international wie auch in der Schweiz verstärkte Aufmerksamkeit. Von den Zielen wurde global betrachtet bis 2020 keines vollständig und nur sechs teilweise erreicht.62 Einen grossen Stellenwert hatte das Ziel, 17 % der jeweiligen Landesfläche zu schützen. Es wurde von vielen Staaten erreicht, nicht aber von der Schweiz.
Ende 2022 verabschiedeten die Mitgliedstaaten einen neuen globalen Zielrahmen (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, GBF). Dieser soll dazu beitragen, die Nutzung der Biodiversität nachhaltig zu gestalten und Voraussetzungen zu schaffen, um Lösungen zur Erhaltung der Biodiversität und ihrer Leistungen in allen relevanten Sektoren umzusetzen. Der GBF fordert mit diesen Zielen die ganze Gesellschaft und alle Regierungsebenen zum Handeln auf.
Basierend auf den neuen Zielen sollten die nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne entsprechend angepasst werden. Die Mitgliedstaaten müssen 2026 und 2030 die nationalen Fortschritte dokumentieren. Um den GBF umzusetzen bzw. die Erhaltung der Biodiversität und ihrer Ökosystemleistungen zu gewährleisten, muss die Schweiz ihre Anstrengungen deutlich verstärken.63
Wie in der Biodiversitätskonvention vorgesehen, hat die Schweiz 2024 die zweite Phase ihres Aktionsplanes eingeläutet.64 Dieser soll gemeinsam mit anderen Instrumenten und Massnahmen in allen relevanten Sektoren zur Zielerreichung in der Schweiz beitragen. Um dem identifizierten Handlungsbedarf gerecht zu werden, müssen alle Sektoren ihre Verantwortung wahrnehmen, Massnahmen zur Erreichung der Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz effektiv umsetzen und diese mit den notwendigen Mitteln ausstatten.
Übereinstimmung der internationalen und nationalen Biodiversitätsziele
Beziehungen zwischen den Handlungszielen des Global Biodiversity Framework der Biodiversitätskonvention und den Zielen der Strategie Biodiversität Schweiz. Quelle: 63, 64
Weitere Abkommen
Neben der Biodiversitätskonvention spielen weitere internationale Abkommen eine wichtige Rolle für die Biodiversität, beispielsweise die Berner Konvention zur Erhaltun der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume oder die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 globalen Zielen (SDGs). Letztere zeigt einen Weg des Gleichgewichts zwischen den Bedürfnissen der Menschheit und dem Planeten auf. Studien haben den Erhalt der Biodiversität als einen der stärksten Hebel zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele identifiziert.65, 66
Wichtig sind auch der Schutz der Feuchtgebiete (Ramsar- Konvention) und die nachhaltige Nutzung und Erhaltung von Tier- und Pflanzenpopulationen (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, CITES).
Ein bedeutender Teilbereich der Biodiversität ist die genetische Vielfalt, insbesondere für das Landwirtschafts- und Ernährungssystem und den Wald. Die Erhaltung, Nutzung und der gerechte Umgang mit genetischen Ressourcen werden von spezifischen internationalen Vereinbarungen geregelt. Dazu gehören unter anderen der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) (Saatgut-Vertrag). Der Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Verteilung der Gewinne aus deren Nutzung wird im Nagoya-Protokoll geklärt, das im Jahr 2014 in Kraft getreten ist und von der Schweiz 2014 ratifiziert wurde. Um den gerechten Vorteilsausgleich auch aus der Nutzung von digital gespeicherten Gensequenzen sicherzustellen, wurde 2024 an der 16. Vertragsstaatenkonferenz ein multilateraler Mechanismus festgelegt, zusammen mit einem globalen Fonds. Freiwillige Abgaben aus der Privatwirtschaft (z. B. Pharmazie, Kosmetik, Agrobiotech) sollen Mittel für die Umsetzung der globalen Biodiversitätsziele bereitstellen, v. a. für lokale und indigene Gemeinschaften.
Der Weltbiodiversitätsrat IPBES
2011 wurde die zwischenstaatliche Plattform für Wissenschaft und Politik im Bereich Biodiversität und Ökosystemleistungen IPBES gegründet (Intergovernmental Science- Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services). Der sogenannte Weltbiodiversitätsrat ist mittlerweile die führende internationale Plattform zur Bewertung des Zustands der Biodiversität und der Leistungen der Natur für den Menschen. Er bietet einen von Wissenschaft und Politik anerkannten Mechanismus zur Synthese, Überprüfung und Bewertung von Informationen und Wissen. Aus den Bewertungen werden Handlungsoptionen zur Erhaltung der Biodiversität abgeleitet, um die politische Entscheidungsfindung zu unterstützen. Die Ergebnisse werden in verschiedenen thematischen Berichten publiziert.

Thematische Vielfalt der Berichte des Weltbiodiversitätsrates IPBES bis 2024. Der erste globale Bericht erschien 2019.67 Quelle: ipbes.net
Der erste globale IPBES-Bericht von 2019 ist die bisher umfassendste Analyse zum Zustand der Biodiversität und der Ökosystemleistungen.67
Internationale Biodiversitätsforschung
Die internationale Biodiversitätsforschung hat sich in den letzten 20 Jahren von vorwiegend disziplinärer Forschung hin zu einem breiten, transdisziplinären Forschungsgebiet entwickelt. Die Koordination der Biodiversitätsforschung war vor und während der Biodiversitätsdekade 2010–2020 sehr aktiv. DIVERSITAS, das internationale Forschungsprogramm zu Biodiversität, bildete die Heimat vieler Biodiversitätsforschenden, und arbeitete auf internationaler Ebene intensiv am Dialog zwischen Wissenschaft und Politik (mit CBD, FAO, UNESCO, UNDP und UNEP). 2014 ging das Programm in die neue wissenschaftliche Initiative Future Earth über. Future Earth wurde 2012 auf der Rio+20-Konferenz ins Leben gerufen, um Forschungsprogramme unterschiedlicher Disziplinen in einem interdisziplinären Programm zu vereinigen.
Gleichzeitig entstanden globale Beobachtungssysteme für die biologische Vielfalt. Die Global Biodiversity Information Facility (GBIF) ist ein internationales Netzwerk und eine Dateninfrastruktur, die von den Regierungen der Welt (auch der Schweiz) finanziert wird. GBIF sammelt global Daten zur Biodiversität – von Museumssammlungen bis zu Einzelbeobachtungen im Feld (über 3,5 Milliarden Funde aus über 117 000 Datensätzen weltweit sind momentan integriert) – und stellt diese zur Verfügung.
Ein weiteres Netzwerk ist GEO BON (Group on Earth Observations – Biodiversity Observation Network). Es ist Teil des Globalen Überwachungssystems für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) unter der Schirmherrschaft der Gruppe für Erdbeobachtung (GEO). Das Netzwerk entwickelte unter anderem die Essential Biodiversity Variables, um daraus Indikatoren zum Zustand und zur Entwicklung der Biodiversität abzuleiten.68
Diese globalen Biodiversitätsbeobachtungsnetzwerke sind zentral für die Wissenssynthese, Szenarienentwicklung und Politikempfehlungen des Weltbiodiversitätsrates IPBES und für die Biodiversitätskonvention. Das gilt nicht nur für die technische Unterstützung, sondern auch institutionell, etwa durch Beiträge zu Arbeitsgruppen, Bereitstellung von methodischen Leitlinien sowie Expertinnen und Experten.
Gastbeitrag von Eva Spehn
2019
IPBES: Global assessment report on biodiversity and ecosystem services. Erster globaler Bericht mit hoher Aufmerksamkeit und Akzeptanz.
2020
CBD: Global Biodiversity Outlook 5. Globale Bilanz der Aichi-Ziele. Kein Ziel vollständig erreicht.
2025
WEF: Global Risk Report, 20. Ausgabe. Der Global Risk Report 2025 des Weltwirtschaftsforums (WEF) identifiziert den Verlust der Biodiversität einmal mehr als eines der vier hauptsächlichen Risiken für die nächsten zehn Jahre. Die Gefahren in Folge des Biodiversitätsverlustes werden voraussichtlich an Intensität zunehmen und stellen eine erhebliche Bedrohung für die globale Stabilität und den Fortschritt dar.